Ist an Ihrem Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten, d.h. ist die Reparatur teurer als die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges, dann können Sie die Instandsetzungskosten sogar dann verlangen, wenn sie den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% übersteigen. Voraussetzung ist lediglich, dass tatsächlich eine fachgerechte Reparatur erfolgt ist und Sie das Auto weiter benutzen. Neben den Reparaturkosten steht Ihnen eine allgemeine Kostenpauschale in Höhe von 25 Euro sowie der Ersatz von Gutachterkosten zu. Auch können Sie eine Entschädigung für den Nichtgebrauch des Fahrzeuges während der Reparatur (Nutzungsersatz) oder den Ersatz von Mietwagenkosten verlangen. Hat das Fahrzeug durch den Unfall eine Wertminderung erfahren, so ist auch diese auszugleichen. Für den Fall eines Personenschadens steht Ihnen ein Schmerzensgeldanspruch zu.
Die vorstehenden Regulierungsbeispiele sind lediglich Auszüge eines sehr komplizierten Schadenersatzrechts, das für den juristischen Laien nicht zu überblicken ist.
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