Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, dann ist es erforderlich, die Schadensregulierung durch einen Rechtsanwalt durchführen zu lassen. Nur der Anwalt ist in der Lage, Sie umfassend über Ihren Schadensersatzanspruch aufzuklären und Sie vor einer Übervorteilung durch die Versicherungsunternehmen zu schützen.
Wurde Ihr Fahrzeug bei dem Unfall beschädigt und trifft Sie an der Verursachung keine Schuld oder nur eine Mitschuld, dann sind Sie dazu berechtigt, die Reparatur des Kfz zu verlangen. Sie entscheiden, ob Sie die Reparatur in Eigenarbeit oder in einer Werkstatt durchführen. Selbstverständlich werden Ihnen die Kosten der Reparaturmaßnahme (anteilig) ersetzt. Sie haben auch die Möglichkeit, sog. "fiktive Instandsetzungskosten" zu verlangen, wenn Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen und auf Basis eines Sachverständigengutachtens abrechnen.
