Fast jeder kennt das unsichere Gefühl beim Gebrauchtwagenkauf und die Frage: "Habe ich alles richtig gemacht und an alles gedacht". Damit der Autokauf für Sie kein Reinfall wird, sollten Sie auf jeden Fall mit dem Verkäufer einen Vertrag schließen. Lassen Sie sich den Zustand des Autos, Kilometerstand, Vorbesitzer, Reparaturen und Unfälle schriftlich bestätigen. Haben Sie Zweifel an dem Zustand des Kraftfahrzeuges, so helfen die Experten von ADAC, TÜV oder GTÜ, die gegen Gebühren Ihr Fahrzeug durchsehen.
Der beim Gebrauchtwagenkauf üblicherweise vereinbarte Gewährleistungsausschluß für sämtliche Mängel ist außer bei Geschäften zwischen gewerblichen Verkäufern und Verbrauchern zwar wirksam, kann aber nicht darüber hinweg täuschen, dass den Verkäufer auch bestimmte Aufklärungspflichten treffen. So muß er den Käufer auf bekannte oder mögliche Unfallschäden hinweisen und außerdem wahrheitsgemäß die Zahl der Vorbesitzer angeben. Mit der Klausel "TÜV neu" sichert der Verkäufer zu, dass das Fahrzeug bei Übergabe dem Zustand entspricht, der für eine erfolgreiche Hauptuntersuchung erforderlich ist.
