Um nicht falsch verstanden zu werden: Angesichts der Komplexität anwaltlicher Tätigkeit und Aufgabenstellung sind Spezialisierungen und Fortbildungsmaßnahmen begrüßenswert und notwendig. Ihr Werbewert ist allerdings gering, überwiegend sogar mit Vorsicht zu genießen.
Man stelle sich vor, dass der als Einzelanwalt tätige Rechtsanwalt (immer noch das Gros aller Rechtsanwälte in Deutschland) bereits aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sein wird, sich einem Spezialgebiet dauerhaft zu verschreiben. "Richtige" Experten benötigen eine hohe Fallquote aus dem jeweiligen Rechtsgebiet, um ihren Ruf als Spezialisten zu rechtfertigen. Ein solches Mandatsaufkommen steht dem durchschnittlichen Einzelanwalt regelmäßig nicht zur Verfügung.
