Spezialisierungen
Auch diese Entwicklung gilt es kritisch zu betrachten, da mehr Wissen nicht automatisch für eine bessere anwaltliche Leistung steht. Entscheidend ist vielmehr, dass das erlernte Wissen auch richtig angewendet wird, was nicht zuletzt intellektuelle Fähigkeiten des Rechtsanwalts voraussetzt. Eines ist jedenfalls auch hier klar: Die Qualität der anwaltlichen Dienstleistung bestimmt sich nicht nach der Zahl der besuchten Fortbildungsveranstaltungen !

Um nicht falsch verstanden zu werden: Angesichts der Komplexität anwaltlicher Tätigkeit und Aufgabenstellung sind Spezialisierungen und Fortbildungsmaßnahmen begrüßenswert und notwendig. Ihr Werbewert ist allerdings gering, überwiegend sogar mit Vorsicht zu genießen.

Man stelle sich vor, dass der als Einzelanwalt tätige Rechtsanwalt (immer noch das Gros aller Rechtsanwälte in Deutschland) bereits aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sein wird, sich einem Spezialgebiet dauerhaft zu verschreiben. "Richtige" Experten benötigen eine hohe Fallquote aus dem jeweiligen Rechtsgebiet, um ihren Ruf als Spezialisten zu rechtfertigen. Ein solches Mandatsaufkommen steht dem durchschnittlichen Einzelanwalt regelmäßig nicht zur Verfügung.

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