Der ansteigende Konkurrenzdruck wird absehbar weitere ungeahnte Blüten von "Experten-", "Fachleuten-" und "Spezialistenbezeichnungen" hervor treiben, die den Weg zu neuen Mandanten ebnen sollen.
Der mit der Hervorhebung von Spezialisierungen gut gemeinte Zweck, dem rechtsuchenden Verbraucher die Auswahl seines Rechtsanwaltes zu erleichtern und die Transparenz anwaltlichen Leistungsspektrums zu erhöhen, wird damit in sein Gegenteil verkehrt und lässt den juristischen Dienstleistungsmarkt noch undurchsichtiger erscheinen.
Gleiches gilt für die aktuell diskutierte Pflichtfortbildung für Rechtsanwälte, deren Befürworter immer wieder auf die Erhaltung des Qualitätsstandards und die Mängel in der Juristenausbildung hinweisen. Mittlerweile will die Bundesrechtsanwaltskammer sogar diejenigen Rechtsanwälte zertifizieren, die sich nach ihrem Gusto ausreichend fortgebildet haben.
