Es liegt im Trend, dass Rechtsanwälte als Herausstellungsmerkmal mit Fachanwaltschaften oder Tätigkeitsschwerpunkten werben, in der Hoffnung, mit der Angabe einer Spezialisierung neue Mandanten zu gewinnen. Auch soll mit dieser Vorgehensweise, die sich nicht zuletzt bei größeren Rechtsanwaltsbüros und sog. "Anwaltsfirmen" wachsender Beliebtheit erfreut, der Rückschluss auf eine gehobene Qualität anwaltlicher Leistung nahe gelegt werden.
Man stelle sich vor, dass bei den Fachanwaltschaften neben den bekannten Sparten für Verwaltungs-, Straf-, Familien-, Steuer- sowie Arbeits- und Sozialrecht zwischenzeitlich eine ungeahnte Fülle von weiteren Fachanwaltschaften im Bereich von Insolvenz-, Medizin-, Transport- und Speditionsrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Miet- und Wohnungseigentumsrecht als auch Verkehrs-, Bau- und Architektenrecht, Informationstechnologierecht, Medien- und Urheberrecht sowie Versicherungsrecht anerkannt und zugelassen sind.
