Unsere Ratschläge
Reiserücktritt

Zwar reichen allgemeine politische Krisen oder seit längerem schwellende Unruhen im Zielgebiet nicht aus, jedoch ist von "höherer Gewalt" immer dann auszugehen, wenn Touristen eines Urlaubsgebiets systematisch und zielgerichtet von Terrorgruppen als Zielscheibe benutzt werden. Von "höherer Gewalt" ist bei derartigen Vorfällen immer dann auszugehen - und damit für den Reisenden einfach zu überprüfen -, wenn das Auswärtige Amt für ein bestimmtes Gebiet eine generelle Reisewarnung ausgesprochen hat oder ein Reiseziel zum Krisengebiet ausgerufen wurde.

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