Unsere Ratschläge
Reiserücktritt

Sie haben sich das ganze Jahr auf Ihren Urlaub gefreut, fiebern dem Reisebeginn entgegen und werden dann aufgrund eines plötzlichen Ereignisses daran gehindert, die Reise anzutreten. Diese Fälle werden grundsätzlich durch § 651 i BGB geregelt, nach dem der Reisende bei Pauschalreisen vor Reisebeginn formlos vom Vertrag zurück treten kann. In der Praxis wird Ihnen dann eine "Stornogebühr" abverlangt, die teilweise die Höhe des Reisepreises erreicht und gegen die Sie sich durch Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung schützen können.

Hingegen können Sie kostenfrei den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Unter den Begriff der "höheren Gewalt" fallen zum Beispiel Naturkatastrophen wie Erdrutsche und Erdbeben, auch Epidemien sowie Strandverschmutzung durch eine Tankerhavarie. In der jüngsten Vergangenheit sind in den Mittelpunkt die Gefahren von Terroranschlägen sowie von Krieg geraten, die ebenfalls als "höhere Gewalt" anzusehen sind.

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