Probleme am Reiseort
Sie haben darüber hinaus einen Anspruch darauf, seitens der Reiseleitung eine klare Stellungnahme zu erhalten, ob sie den Reisemangel anerkennt oder ihm abzuhelfen gewillt ist. Erst wenn eine Abhilfe nicht gewährt wird, fehlschlägt oder schlichtweg nicht möglich ist, haben Sie das Recht, selbst für eine Verbesserung der Zustände zu sorgen oder eine Minderung des Reisepreises zu verlangen. Es empfiehlt sich nach Rückkehr aus dem Urlaub, mit Hilfe anwaltlicher Beratung ein Beanstandungsschreiben aufzusetzen, um sich weiteren Ärger mit dem Reiseveranstalter zu ersparen.
