Wer hat das nicht schon einmal erlebt: Sie treffen am Reiseort ein und nichts ist so, wie Sie es sich vorgestellt haben. Es würde den vorliegenden Rahmen sprengen, alle die möglichen Reisemängel aufzuzählen, die Ihnen die Lust am Urlaub verderben können. In einem solchen Fall ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Sie alle Reisemängel der Reiseleitung mitteilen (Mängelanzeige) und um Abhilfe bitten (Abhilfeverlangen). Nur die Reisemängel, die Sie vor Ort gerügt haben, berechtigen Sie später zur Minderung des Reisepreises; ein Nachschieben von Reklamationen nach Rückkehr aus dem Urlaub ist nicht zulässig, was vielfach von den Reisenden übersehen wird und damit zwangsläufig für Unverständnis sorgt.
Daraus folgt die unmißverständliche Empfehlung, sämtliche Beanstandungen im Urlaub schriftlich aufzulisten und von der örtlichen Reiseleitung abzeichnen zu lassen. Auch ist die Anfertigung von Lichtbildern für die spätere Beweissicherung sehr hilfreich. Weigert sich die Reiseleitung hartnäckig, die Mängel zur Kenntnis zu nehmen, so ziehen Sie Mitreisende hinzu, die Ihre Beschwerde später bezeugen können.
