Unsere Ratschläge
Abweichungen vom Katalog

Die "echten" Reiseprofis fahren nur mit dem Katalog ihres Reiseveranstalters in den Urlaub. Die Angaben des Reiseunternehmens im Prospekt, aus dem sich das geschuldete Leistungsprogramm nachvollziehen läßt, sind häufig die wichtigste Informationsquelle für den Reisenden. Die getroffenen Angaben nehmen zudem ein besonderes Vertrauen für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Verläßlichkeit in Anspruch.

Bei den Prospektbeschreibungen bedarf es vertiefter Kenntnis, um die "wahre" Bedeutung der Ausführungen zu erfassen. So steht "Hotel in zentraler Lage" für Verkehrslärm, "Hotel in aufstrebender Umgebung" für Baulärm, "sauber und zweckmäßig" für wenig Komfort, "naturbelassener Strand" für ungepflegt und "beheizbarer Swimmingpool" für Heizung wird nicht garantiert. Bei Farbbildern darf der Reisende erwarten, dass ein Werbefoto tatsächlich repräsentativ für die Leistungsbeschreibung ist. Andererseits ist zu beachten, dass bloße reklamehafte Anpreisungen für den Inhalt der Pflichten des Reiseveranstalters ausscheiden.

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