Konkurrenten
Sie sollten nicht vergessen, wer die Initiatoren der Schlichtungsstellen sind und wer sie bezahlt. Denn letztlich geht es denn Branchenvertretern natürlich darum, dass sich die Kosten des Schlichtungsverfahrens wirtschaftlich rechnen. Nur bei unabhängiger Interessenvertretung werden Sie daher sicherstellen, dass Ihren Rechten ausreichend Rechnung getragen wurde.

Paradox ist, dass mittlerweile auch die Bundesrechtsanwaltskammer ernsthaft überlegt, einen Ombudsmann zu installieren, der sich den Anliegen unzufriedener Mandanten stellt und etwaige Haftungsansprüche der Mandanten ohne gerichtliches Verfahren klärt.

Deshalb:
Letztlich kann nur der Rechtsanwalt beurteilen, ob das erzielte Ergebnis tatsächlich mit den Möglichkeiten der Rechtslage übereinstimmt. Es kann Ihnen deswegen nur geraten werden, in das Schlichtungsverfahren direkt mit einem Anwalt hineinzugehen - so wie es viele Kunden bereits jetzt tun.

Hierfür steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Giesen zur Verfügung.

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