Auch die in Fußgängerzonen und Kaufhäusern angebotenen Beratungen zum Minutentarif sind nur auf den ersten Blick günstiger: In den meisten Fällen ist es erforderlich, nach dem anwaltlichen Rat eine weitere anwaltliche Tätigkeit in Anspruch zu nehmen. Wird diese sich anschließende Leistung bei einem in einer Kanzlei tätigen Rechtsanwalt abgerufen, entfällt das Honorar für die vorherige Beratung. Bei der "Fastfood-Rechtsberatung" werden hingegen nur Rechtsauskünfte gewährleistet, Mandate werden nicht übernommen.
Daraus folgt: Der Rechtsrat, der nach einem Minutentarif abgerechnet wird, ist nur dann billiger, wenn der Anwalt von der Verfolgung Ihrer Ansprüche abrät. Wir bitten Sie daher, genau zu überprüfen, ob das Ihnen abverlangte Honorar letztlich für eine anwaltliche Leistung steht, die Ihren Belangen hinreichend Rechnung trägt und eine Problemlösung gewährleistet.
Auf der anderen Seite führt die häufig fehlende Kostentransparenz der Anwaltschaft dazu, dass viele potentielle Mandanten den Weg zum Anwalt aus Kostengesichtspunkten scheuen.
