Unser Honorar
"Geiz ist nicht immer geil"!

Im Zeitalter der Schnäppchenjäger fragen auch Sie sich bestimmt, ob die bekannten Werbegrundsätze ebenso auf das anwaltliche Honorar anzuwenden sind, zumal Sie mittlerweile die Preise für anwaltliche Beratungsleistungen mit Ihrem Rechtsanwalt aushandeln können.

Hier eine typische anwaltliche Antwort: "Vielleicht".

Wir bitten Sie zu bedenken, dass jedes Qualitätsprodukt seinen Preis hat. Ein Rechtsanwalt, der seine Dienstleistung zu einem Dumpingpreis anbietet, gibt zu erkennen, dass er auch seiner beruflichen Tätigkeit nicht den Stellenwert beimisst, der ihr zukommt.

Wer sich unter Preis verkauft, geht das Risiko ein, entweder als besonders bedürftig oder als wenig qualifiziert zu gelten.

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Ein Team, Ihre Interessen, Ihr Erfolg!