Unser Forderungseinzug
Wenn nach diesen Kriterien letztlich die Entscheidung für den gerichtlichen Forderungseinzug gefallen ist, dann ist die Entscheidung, ob eine Klage oder ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden soll, einfach:
Hat der Schuldner außergerichtlich Einwendungen erhoben, die nicht auf Zahlungsschwierigkeiten hinweisen und die die Berechtigung der Forderung an sich in Frage stellen, so sollte man aus prozessökonomischen Gründen sofort Klage erheben. In allen anderen Fällen ist das kostengünstigere gerichtliche Mahnverfahren zu empfehlen.

Deshalb:
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 10 Jahren auf die Durchführung des sog. "Masseninkasso" aus- und eingerichtet. Aufgrund unserer Erfahrungen nach tausenden Mahnfällen in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Tesch Inkasso stellen wir fest, dass die nennenswerte Voraussetzung für die Höhe der Erfolgsaussichten in einem kurzfristigen Tätigwerden liegt. Je schneller der Gläubiger ein gerichtliches Verfahren einleitet und damit die Titulierung und weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ermöglicht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Geldforderung beigezogen werden kann.
Aus diesem Grund sind wir um eine taggenaue Bearbeitung bemüht, Bearbeitungsrückstände und Aktenberge sind uns fremd !

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Ein Team, Ihre Interessen, Ihr Erfolg!