Zusagen über die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten, d.h. die Beantwortung der für den Gläubiger alles entscheidenden Frage, ob er jemals sein Geld bekommt, können seriös nicht erfolgen.
Zwar kann über die jeweiligen Auskunftsdateien ein grobes Raster betreffend des Schuldners erstellt werden, jedoch bleibt im Regelfall immer ein ungewisses Gefühl, ob der Schuldner im Fall Ihres gerichtlichen Obsiegens die Bonität hat, die Schuldforderungen zu bezahlen.
Deshalb kann der Rechtsanwalt bei der Frage, ob die Forderung ausgeklagt werden soll, nur Entscheidungshilfen anbieten, die nach unserer Überzeugung nur in wenigen Ausnahmefällen ein Abschreiben der Forderung und damit einen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung rechtfertigen, unter anderem
- wenn das Prozessrisiko zu hoch ist und die rechtlichen Erfolgsaussichten unter 30% liegen, z.B. Fragen der Beweisbarkeit des Anspruchs bestehen, getreu des Mottos: "Recht haben und bekommen ist zweierlei",
