Sie kennen die 3 Möglichkeiten des Forderungseinzuges - Klage, Mahnverfahren, Abschreiben ?
Oder anders gefragt: Wann lohnt es sich, gutes Geld dem Schlechten hinterher zu werfen ?
Es ist die alleinige Entscheidung des Mandanten, ob er eine offen stehende Forderung eintreiben möchte. Wir erleben regelmäßig, dass die Verantwortung für diese Entscheidung vom Unternehmer auf den Rechtsanwalt mit der einfachen Frage: "Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten ?" übertragen wird.
Sollte der Rechtsanwalt nicht über hellseherische Fähigkeiten verfügen, kann er nur über die rechtlichen Erfolgsaussichten des Forderungseinzugs und damit über die Frage Auskunft geben, ob der geltend gemachte Anspruch einer gerichtlichen Überprüfung stand hält und welche Prozessrisiken bestehen.
