Um die Folgen für die von der Trennung und Scheidung betroffenen Kinder zu mildern, ist es erforderlich, sich eingehend mit den Fragen des Sorge- und Umgangsrechts zu befassen.
Das Sorgerecht bezieht sich im Wesentlichen auf die "wichtigen" Entscheidungen im Rahmen der Kindererziehung, wie z.B. die Fragen der Schulausbildung und Gesundheitsvorsorge. Der gesetzliche Regelfall sieht vor, dass das Sorgerecht beiden Ehepartnern zusteht und gemeinschaftlich ausgeübt wird. Damit dies nicht als leere Floskel erscheint, sind die Eltern dazu aufgerufen, ihre Beziehungsprobleme zugunsten der Kinder zurück zustellen und die jeweiligen Entscheidungen im Sinne ihrer Kinder zu treffen.
Das Umgangsrecht sichert dem Elternteil, bei dem sich das Kind nicht ständig aufhält, die Möglichkeit zu, sich in angemessenem Umfang selbständig um das Kind zu kümmern. Aus anwaltlicher Sicht empfiehlt es sich, eine flexible Lösung zu finden, die allen Beteiligten genügenden Freiraum läßt.
