Scheidung
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Scheidungsverfahren regelmäßig mehrere Monate andauern. Dieser Umstand resultiert weniger aus einer Überlastung der Gerichte als aus der Tatsache, dass die Verfahren zur Ermittlung des Versorgungsausgleichs bei den Rentenversicherungsanstalten erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Dieses Verfahren, in dem die Rentenanwartschaften der Ehepartner während der Ehezeit miteinander verglichen und gegebenenfalls ausgeglichen werden, ist für alle Ehepaare gesetzliche Pflicht, die den Versorgungsausgleich nicht durch einen notariellen Ehevertrag ausgeschlossen haben.
Ihr Rechtsanwalt informiert Sie selbstverständlich über die Einzelheiten des Scheidungsverfahrens.
