Unsere aktuelle Meinung
Wie die Motivation der Notare aussieht, wenn diese erfahren, dass sie ihre Urkundstätigkeit immer öfter gebührenfrei erbringen müssen, wird ebenfalls abzuwarten sein. Konnte der Rechtsanwalt bei Vermögenslosigkeit seines Mandanten im gerichtlichen Scheidungsverfahren erwarten, Prozesskostenhilfe zu erhalten, so ist dem Notar eine derartige Möglichkeit verschlossen.

Bedürftige Mandanten werden sich zukünftig nicht mehr trauen, anwaltliche Beratung zu erfragen, da sie kaum in der Lage sein werden, die Kosten für eine anwaltliche Beratung, die bislang im Scheidungsverfahren durch die Anwaltschaft ohne weitere Berechnung erbracht und durch den Staat im Rahmen der Prozeßkostenhilfe bezahlt wurde, zu finanzieren.

Auch hier wird sich daher abzeichnen, dass sich der Zugang der Bürger zu ihrem Recht erschwert !

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