Eine Reihe von Argumenten sollte überdies die Vorfreude dieses Personenkreises auf schnelles und billiges Scheidungsglück dämpfen. So kennen die kinderlosen Ehepartner ebenso wenig das komplizierte Scheidungsfolgenrecht, mit Problemen beim Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich, etc., wie der "Rest der Bevölkerung". Der zur Scheidung berufene Notar ist in diesen Fragen zur Unparteilichkeit strengstens verpflichtet, so dass von ihm keine Ratschläge zu erwarten sind, geschweige denn eine Beratung im Hinblick auf möglicherweise kollidierende Interessen der Eheleute.
Bitte bedenken Sie, dass Sie der übervorteilte Ehepartner sein könnten und dann wird es Sie schnell reuen, Anwaltskosten gespart zu haben. Möglicherweise entscheiden Sie sich auch, die notarielle Vereinbarung später (und damit zu spät) von einem Anwalt Ihres Vertrauens überprüfen zu lassen, um dann die Anwaltskosten auszugeben, die Sie bislang erspart haben, nur um festzustellen, dass Sie rechtswirksam und verbindlich Nachteile völlig zu Unrecht hingenommen haben.
