Dennoch ist es unverhohlene Absicht der Justizminister, Rechtsmittel zu erschweren und Rechtswege zu verkürzen.
Im Zentrum dieser Debatte steht derzeit das Vorhaben, die Berufungsinstanz, d.h. die zweite Tatsacheninstanz,
abzuschaffen. Dabei sollten Sie wissen, dass faktisch so oder so nur zwei Instanzen bestehen, da in der dritten
Instanz (Revision) nur 0,25% (!) aller Verfahren landen.
Können aber die tatsächlichen Feststellungen eines erstinstanzlichen Gerichts nicht mehr im Berufungsverfahren überprüft werden, dann wird dies unweigerlich zu einem Qualitätsverlust gerichtlicher Entscheidungen insgesamt und damit zu einem Verlust an Rechtsstaatlichkeit führen.
Denn: Nur der Druck eines möglichen Berufungsverfahrens wird den Richter der Eingangsinstanz dazu anhalten, eine arbeitsintensive Tatsachenfeststellung durchzuführen und damit zu einer Qualitätsverbesserung beitragen.
